Bausumme
Die Honorarberechnungsart 'Bausumme' ist für die Anlage von Leistungsphasen, deren Honorar prozentual von der Bausumme ermittelt wird, z. B. örtliche Bauleitung, vorgesehen.
Legen Sie das Bezugshonorar  mit der Honorarberechnungsart 'Bausumme' an und füllen Sie die Honorarberechnung aus:
- Geben Sie eine Bezeichnung für die Honorarberechnung an.
- Tragen Sie die Honorargrundlage in das entsprechende Feld ein.
Im nebenstehenden Feld kann ein Nachweis zur Ermittlung der Bausumme eingetragen werden.
Soll die Bausumme nach DIN 276 berechnet werden, klicken Sie auf das Stift-Symbol neben dem Eingabefeld. Beachten Sie dazu den Punkt 'Ermittlung der anrechenbaren Kosten' im Kapitel Berechnung nach HOAI.
- Geben Sie ggf. weitere Berechnungsgrundlagen ein, die im Nachweis zur Honorarermittlung angedruckt werden sollen.
- Klicken Sie auf 'OK', um mit der Honorarberechnung des Angebots/Auftrags fortzufahren.