Honorarberechnung in PROJEKT PRO
Leistungsbild Technische Ausrüstungen §55
Honorarberechnung bei Anlagengruppen unterschiedlicher Honorarzonen
Es muss eine spezielle Berechnung erfolgen für Honorare für Anlagen, die Folgendes erfüllen:
'Werden Anlagen einer Gruppe verschiedenen Honorarzonen zugeordnet , so ergibt sich das Honorar nach Absatz 1 aus der Summe der Einzelhonorare. Ein Einzelhonorar wird dabei für alle Anlagen ermittelt, die einer Honorarzone zugeordnet werden. Für die Ermittlung des Einzelhonorars ist zunächst das Honorar für die Anlagen jeder Honorarzone zu berechnen, das sich ergeben würde, wenn die gesamten anrechenbaren Kosten der Anlagengruppe nur der Honorarzone zugeordnet würden, für die das Einzelhonorar berechnet wird. Das Einzelhonorar ist dann nach dem Verhältnis der Summe der anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Honorarzone zu den gesamten anrechenbaren Kosten der Anlagengruppe zu ermitteln.'
Grundlage gemäß HOAI 2013 §56 (4)
Berechnung innerhalb der Software PROJEKT PRO
Schritt 1
Ermittlung der anrechenbaren Kosten (AK) der acht Anlagengruppen §53 (2), gruppiert nach Honorarzone (HZ) I, II oder III.
Beispiel:
Summe AK Anlagengruppe HZ I: € 10.000
Summe AK Anlagengruppe HZ II: € 15.000
Summe AK Anlagengruppe HZ III: € 50.000
Summe aller AK € 75.000
Schritt 2
Ermittlung des Honorars für jede einzelne Honorarzone mit den Summen aller anrechenbaren Kosten als Bezugshonorare in PROJEKT PRO:
Beispiel:
AK HZ Honorar gem. Tabelle § 56
€ 75.000 I von € 18.122
€ 75.000 II bis € 25.418
€ 75.000 III Mitte € 27.183
Rechenformel
(AK Anlagengruppe HZ I x Honorar HZ I + AK Anlagengruppen HZ II x Honorar HZ II + AK Anlagengruppe HZ III x Honorar HZ III) : Summe aller AK = Honorar
(€ 10.000 x € 18.122 + € 15.000 x € 25.418 + € 50.000 x € 27.183) : € 75.000 = € 25.621,87
Schritt 3
In PROJEKT PRO muss ein weiteres Bezugshonorar angelegt werden.
In diesem wird als 'Freie Honorareingabe' das in Schritt 2 errechnete Honorar eingegeben. Wir empfehlen, für die bessere Nachvollziehbarkeit in der 'Beschreibung der freien Berechnung' die obige Rechenformel zu hinterlegen.