Einstellung Kalkulation
Standardmäßig werden die Stundensätze anhand der mitarbeiterspezifischen Angaben (Jahresgehalt, potentielle Arbeitszeit usw.) und der Gemeinkosten des entsprechenden Profitcenters kalkuliert (siehe Baustein Stundensätze).
Die Kalkulation kann aber optional profitcenter-übergreifend bzw. nach Funktion erfolgen:
- Bei der profitcenter-übergreifenden Kalkulation werden die Gemeinkosten von allen Profitcentern getragen. In allen Mitarbeiter-Kalkulationen wird der gleiche Gemeinkostenfaktor verwendet, unabhängig zu welchem Profitcenter der Mitarbeiter gehört.
- Bei der Kalkulation nach Funktion werden die Stundensätze nicht für die einzelnen Mitarbeiter, sondern für die einzelnen Funktionen kalkuliert. Das führt insbesondere dazu, dass in der Kostenberechnung der Personaleinsatzplanung nur Funktionsstundensätze verwendet werden, auch nachdem Leistungsphasen-Funktionen Mitarbeitern zugeordnet wurden. Damit kann z. B. verhindert werden, dass Mitarbeiter, welche die Personaleinsatzplanung benutzen, mitarbeiterspezifische Angaben (Gehälter) anhand der ermittelten Kosten erkennen bzw. vergleichen.
- Bei der Kombination Profitcenter-übergreifende + Funktionsweise Kalkulation werden die Funktionsstundensätze über alle Mitarbeiter mit dieser Funktion berechnet -unabhängig von der Profitcenter-Zuordnung.
Voraussetzung für die profitcenter-übergreifende Kalkulation der Stundensätze ist, dass im betrachteten Jahr alle Profitcenter kalkulierte Stundensätze haben (siehe Kapitel Grundsätzliches zu den Stundensätzen).
Um die Kalkulation der Stundensätze anzupassen:
- Wählen Sie den Baustein 'Einstellungen Controlling' und klicken dann auf 'Kalkulation' im Navigationsbereich.
- Alle Jahre, die für die Eingabe/Berechnung von Stundensätzen angelegt wurden, sind aufgelistet. Aktivieren Sie für die gewünschten Jahren die Felder 'PÜ' für 'Profitcenter-übergreifend' . Profitcenter, für welche die Stundensätze in dem Jahr manuell eingetragen wurden, werden in Klammern angezeigt. In diesem Fall kann kein Haken gesetzt werden.
- Bestätigen Sie die Meldung mit 'OK'.